FAQ – Einige gängige Fragen schnell beantwortet
Dachaufbauten zählen ganz allgemein als Ladung und sind Eintragungsfrei.
Der Grund dafür ist einfach: Der Träger ist nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden, sondern nur verschraubt.
Es gelten nur die Regeln für Ladung, die da wären:
Maximalgewichte, Dachbelastung und Lastverteilung, dynamisch oder statisch schreibt der Hersteller genau vor.
Maximalhöhen, Breiten und Längen stehen in der STVO. Wenn man innerhalb der Grundfläche des Fahrzeuges und bei der Höhe im Rahmen eines Standard Dachträgers bleibt (Herstellereigener Dachträger mit Dachbox als Beispiel, also mindestens 40cm) braucht man sich darüber aber eigentlich keine Gedanken machen.
Die Sicherung deiner Dachladung sollte selbstverständlich sein (also alles vom Winkel selbst, dem Aluprofil, dem Dachzelt oder allem anderen was da sonst noch so an Zuladung draufkommt). Das kontrolliert wenn überhaupt die Polizei, nicht der TÜV.
Probleme im Hinblick auf den Fußgängerschutz entstehen bei Dachträgern in der Praxis in der Regel nicht. Maßgeblich ist allenfalls die zusätzliche Höhe des Aufbaus, diese Bewegt sich aber im Rahmen der herstellereigenen Dachträgersysteme. Im Unterschied zu starren Frontanbauten wie z.b. einem Bullenfänger ergibt sich daraus üblicherweise keine relevante Gefährdung, schlicht durch die Montagehöhe.
Wenn du beim TÜV nach einer Eintragung fragst, wird er das als Einzelabnahme machen wollen/können. Auch der TÜV ist ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen. Nötig ist das aber definitiv nicht.
Wir sind natürlich genauso wie du daran interessiert das du deine Winkel schnellstmöglich erhältst und verschicken demnach umgehend.
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